Die Hausratversicherung auf Reisen und bei einem Umzug

Hausratversicherung
Hausratversicherung

Viele Versicherte, die bereits eine Hausratversicherung unterhalten, machen sich Gedanken, was geschieht, wenn sie umziehen. Muss die Versicherung bei Auszug gekündigt werden und parallel eine neue für die künftige Wohnung abgeschlossen werden? In der Regel muss man diesen Aufwand während eines Umzuges nicht betreiben – Versicherer gewähren eine Übergangsfrist. In dieser Frist, die normalerweise zwei Monate beträgt, sind beide Wohnungen versichert.

Ist der Umzug vollzogen, sollte man sich erneut mit seinem Versicherer in Verbindung setzen, die neue Wohnung eintragen lassen und überprüfen, ob der alte Versicherungsschutz in der neuen Wohnung noch angemessen ist. Letzteres ist vor allem aus dem Grunde notwendig, da bei einem Umzug häufig alter Hausrat zumindest teilweise gegen neuen Hausrat eingetauscht wird.

Ergibt sich hierdurch ein höherer Wert des Hausrates, muss die Versicherungssumme angepasst werden, wenn man eine Unterversicherung vermeiden möchte. Auch der Versicherer kann neu kalkulieren, wenn der Versicherungsnehmer endgültig in seiner neuen Wohnung angekommen ist. Sollte in diesem Zuge eine Beitragserhöhung fällig werden – etwa, weil die neue Wohngegend anders bewertet wird als die alte, – ist es empfehlenswert, Angebote anderer Anbieter einzuholen. Sind diese günstiger und dennoch genauso leistungsstark, sollte man von seinem etwaigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Übrigens: Während des Umzuges an sich ist der Hausrat selbstverständlich nicht versichert. Aufgefangen werden kann das Risiko eines Schadens beim Umzug in einem gewissen Maße durch Transportversicherungen.

Eine weitere wichtige Frage ist diejenige, wie der Schutz einer Hausratversicherung ausfällt, wenn man auf Reisen ist. Wichtige Dinge des Haurates werden nicht selten mit in den Urlaub genommen. Um zu erfahren, wie diese Güter auf Reisen geschützt sind, muss man einen Blick in seinen Versicherungsvertrag werfen. Dass die Hausratbestandteile auf Reisen versichert sind, wenn sie in einem gesicherten Gebäude aufbewahrt werden, steht in der Regel außer Frage. Selbstständig prüfen sollte man aber zusätzlich, wie umfassend der Versicherungsschutz in diesem Fall ausfällt. Hier kann es von Versicherung zu Versicherung nämlich Unterschiede geben.

Wichtig ist auch zu wissen, dass auf der anderen Seite bei einer langen Abwesenheit von der versicherten Wohnung eine Gefahrenerhöhung eintreten kann. Dies bedeutet, dass z. B. das Risiko eines Einbruchdiebstahls steigen kann, wenn man die Wohnung längere Zeit nicht bewohnt. In diesem Fall sollte man seinen Versicherer kontaktieren. Sollte der Versicherer tatsächlich eine Gefahrenerhöhung feststellen, kann die Hausratversicherung allerdings unter leichten Beitragsanpassungen in der Regel weiterhin aufrecht gehalten werden.