Standardrisiken effizient absichern
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung wird in aller Regel einen Schutz vor bestimmten Standardrisiken bieten. Zu diesen typischen Risiken, die mit dem Versicherungsschutz abgedeckt werden können, zählen Beeinträchtigungen durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sturm und Hagel. Bei einer Hausratversicherung handelt es sich im Grunde also um ein Versicherungspaket, das vor mehreren Risiken schützt und in seiner Dimension den Sicherheitsbedürfnissen von Otto-normal-Verbrauchern angepasst ist. Natürlich definieren die Versicherungen dennoch im Detail, welche Ereignisse unter die genannten Kategorien fallen. Einher können diese Definitionen mit Ausschlüssen gehen, bei denen die Versicherung von vornherein eine Schadensregulierung ablehnt.
So sind in aller Regel im Falle Feuer Schäden versichert, die aus einer Explosion, einer Implosion, durch Blitzschlag, durch einen Brand oder durch den Absturz eines Flugzeuges entstehen können. Sengschäden hingegen gehören allerdings im Regelfall nicht zu den versicherten Schäden, obwohl sie im weitesten Sinne mit Feuer im Zusammenhang stehen. Auch für alle übrigen Standardrisiken gibt es in den Versicherungsbedingungen genaue Definitionen.
Interessant ist dabei zum Beispiel, dass im Falle von Sturm und Hagel normalerweise mit folgendem Ausschluss zu rechnen ist: Die Hausratversicherung tritt nicht in Leistung, wenn Regen, Hagel, etc. durch Fenster, Türen usw. eintreten, die nicht ordnungsgemäß geschlossen wurden. Eine Schadensregulierung kommt dann nur infrage, wenn ein versichertes Risiko selbst Anlass dafür war, dass das Fenster oder eine sonstige Öffnung beschädigt und somit geöffnet wurde. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Versicherungsbedingungen vom Versicherten genau gelesen werden müssen. Hiermit erreicht er einerseits einen Einblick in seine Pflichten und erspart sich zum anderen im Falle des Falles Enttäuschungen, wenn die Versicherung mit Recht nicht leistet.
Wichtig zu wissen: Voraussetzung für eine Schadensregulierung durch die Hausratversicherung ist immer, dass der Schaden, der aus einem der versicherten Risiken resultiert, nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Grobe Fahrlässigkeit kann mittlerweile in einem gewissen Maße mit einer Hausratversicherung abgedeckt werden – allerdings erfolgt in diesen Fällen, wenn überhaupt, nur eine anteilige Schadensregulierung.