Welche Gegenstände gehören zum Hausrat?

Hausratversicherung
Hausratversicherung

Der Hausrat umfasst viele bewegliche Gegenstände, die sich in der Wohnung und den dazugehörigen Räumen wie ausschließlich selbst genutzten oder abgeschlossenen Kellern oder Garagen befinden. Auch Möbel gehören selbstverständlich zum Hausrat – sie sind neben technischen Geräten oftmals recht kostspielige Güter, die schützenswert sein können. Autos und Fahrräder gehören hingegen nicht zum Hausrat – letztere können aber oft auf Wunsch gegen Aufpreis eingeschlossen werden.

Führt man sich den Gesamtwert der Gegenstände vor Augen, mit denen man täglich umgeht, ergibt sich in der Regel eine nicht zu vernachlässigende Summe. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich im eigenen Haushalt Wertgegenstände befinden. Hier ist allerdings zur Vorsicht geraten: Auch wenn Wertgegenstände von Verbrauchern im Allgemeinen zum Hausrat gezählt werden, bedeutet dieses nicht, dass diese wertvollen Gegenstände durch eine Hausratversicherung automatisch ausreichend geschützt sind.

Oftmals setzen Versicherungen Höchstwerte an, bis zu denen Wertgegenstände in die Hausratversicherung eingeschlossen werden können. Liegt der tatsächliche Wert von Schmuck, Antiquitäten, Kunstgegenständen und ähnlichen Gütern weitaus höher als dieser Höchstwert, empfiehlt es sich, einen zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschließen.

Mitunter können Versicherungen auch Bedingungen zur Aufbewahrung von Wertgegenständen in ihre Vertragsbestimmungen eingebunden haben. Mitunter werden Versicherte dann dazu angehalten, einen Tresor oder eine ähnlich geeignete Vorkehrung zu nutzen, damit der Versicherungsschutz greifen kann.

Versicherer haben in Hinblick auf die Gestaltung ihrer Versicherungsbedingungen einen gewissen Spielraum – dies zeigt sich auch in Bezug auf die Integration von bestimmten Wertgegenständen in den Schutz der Hausratversicherung. Ein Vergleich unterschiedlicher Angebote ist somit nicht nur hinsichtlich der Kosten, die mit dem Unterhalt einer Hausratversicherung einhergehen, sinnvoll, sondern auch hinsichtlich der gebotenen Leistungen. Sollten sich dementsprechend besondere Wertgegenstände im eigenen Haushalt befinden, sollten Verbraucher dieses bei der Einholung unterschiedlicher Angebote anmerken und die Gesamtkosten für einen umfangreichen Versicherungsschutz erfragen.

Weitere Gegenstände, für die eine zusätzliche Versicherung oder die Erweiterung der Hausratversicherung notwendig sein kann, sind z. B. gläserne Besitztümer sowie Fahrräder.