Zusätzliche Absicherung gegen weitere Risiken

Hausratversicherung
Hausratversicherung

Eine Erweiterung zum Schutz der Hausratversicherung ist die Glasversicherung. Von Police zu Police können bei einer Hausratversicherung zwar auch kleinere Glasschäden abgedeckt sein, in manchen Fällen reicht dieser Schutz aber nicht aus. Dieses kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Wohnung über große verglaste Flächen verfügt, Aquarien oder Terrarien zum Hausrat zählen oder man sogar einen Wintergarten sein Eigen nennen darf. Oft bieten Versicherer die Glasversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung an, sodass sich die Kosten in Grenzen halten. Dennoch sollte man vor Abschluss ausgiebig prüfen, ob ein solcher Versicherungsschutz tatsächlich notwendig ist. Unerlässlich ist es dabei, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren, da auch eine Glasversicherung Ausschlüsse aufweisen kann. So werden zum Beispiel in der Regel Bestandteile von Photovoltaik-Anlagen, die recht kostspielig sind, nicht mitversichert.

An anderer Stelle haben wir bereits erwähnt, dass eine Hausratversicherung in der Regel nur begrenzt Schäden an Wertgegenständen einschließt. Sind wertvolle Gegenstände im Hausrat enthalten, sollte man in jedem Fall das Gespräch mit unterschiedlichen Versicherern suchen und erfragen, ob die Wertgegenstände zusätzlich in stärkerem Maße in die Hausratversicherung eingeschlossen werden können. Dieses ist von Fall zu Fall möglich, wenn die Deckungssumme entsprechend angepasst wird.

Ein weiteres Problem kann die Versicherung von Fahrrädern darstellen – vom Laien werden sie als dem Hausrat zugehörig wahrgenommen, da sie allerdings nicht ausschließlich in der Wohnung aufbewahrt werden, können Versicherungen hier Ausnahmen in ihre Versicherungsbedingungen aufnehmen. In der Regel ist daher die zusätzliche Integration eines Fahrradschutzes in die Hausratversicherung notwendig. Hat man diesen zusätzlichen Versicherungsschutz erworben, bedeutet dieses aber nicht zwangsläufig, dass das Rad überall und rund um die Uhr geschützt ist. In der Regel muss es nachts in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt werden, wenn es nicht gerade genutzt wird. Hinzu kommt natürlich die Pflicht, das Rad auch tagsüber durch geeignete Schlösser zu schützen.

Die Hausratversicherung deckt Schäden an vielen beweglichen Besitztümern ab, die sich im Haus oder in der Wohnung befinden. Doch wie steht es um Schäden, die nicht am Hausrat entstanden sind, sondern am Haus selbst? Hier greift die Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ist ähnlich wie die Hausratversicherung ein Versicherungspaket, das mehrere Risiken auf einmal abdeckt. Im Detail sind dieses die Gefahren, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser entstehen können. Abgeschlossen wird die Wohngebäudeversicherung von Hauseigentümern, die sich auf diesem Wege effektiv gegen den finanziellen Aufwand schützen können, der im Rahmen einer erforderlichen Sanierung oder eines Wiederaufbaus entstehen kann.

Die Liste der möglichen Erweiterungen zu einer Hausratversicherung ist mit den vorangestellten Erläuterungen noch längst nicht vollständig. So ist es z. B. generell auch möglich, sich ergänzend gegen Überspannungsschäden oder Elementarschäden durch Naturereignisse zu schützen. Da die Hausratversicherung einige Ausschlüsse beinhalten kann, sollten Verbraucher somit immer genau die Versicherungsbedingungen und ihren eigenen Bedarf prüfen.